Professionelle und zertifizierte Gasprüfung
für Gewerbe und Privat

Als langjähriger Sachkundiger im Bereich der Flüssiggasprüfungen im gewerblichen sowie im Freizeitbereich führe ich die Prüfungen nach den gesetzlichen Vorschriften durch:

DGUV Vorschrift 79 (ehemals BGV D34): Prüfungen nach den §§33 und 38 der UVV „Verwendung von Flüssiggas“

  • Foodtrucks
  • Imbisswagen
  • Schausteller
  • Gasbräter
  • Hockerkocher
  • Crepeseisen
  • Terrassenstrahler
  • Katalytöfen, etc.

DVGW Arbeitsblatt G 607: Prüfungen an Mobilheimen / Freizeitfahrzeugen

  • Mobilheime
  • Feste Wohneinheiten zur vorübergehenden Nutzung
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen
  • Caravan

G607

Wohnmobile, Wohnwagen, Leichtgebäude
(z.b. Garten- oder Forsthaus)

G608

Freizeitboote bis 24m Rumpflänge

BGV D34

Flaschengasanlagen im Gastronomie- und Schaustellergewerbe

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